Manchmal kommt es vor, dass ein erwachsener Mensch seine rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen kann. Gründe hierfür können geistige oder seelische Behinderungen, psychische Erkrankungen, aber auch körperliche Behinderungen sein. Sind die Einschränkungen so stark, dass herkömmliche Hilfen durch Freunde oder Angehörige nicht mehr ausreichen und gibt es keine Vorsorgebevollmächtigung, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
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