Wir kümmern uns um nicht regelschulfähige Kinder und Jugendliche im Alter von ca. 10 - 17 Jahren, in Ausnahmefällen auch jünger. |
Grundvoraussetzung für eine Aufnahme ist, dass unsere psychologische Begutachtung keine Intelligenzminderung im Sinne einer geistigen Behinderung erkennen lässt. Ein Drogenkonsum darf noch keinen Suchtcharakter aufweisen. Müttern oder Vätern sowie sorgeberechtigten Großeltern, Tanten und Onkeln müssen noch hinreichende Einflussmöglichkeiten gegeben sein. |
Vor jeder Aufnahme prüfen wir zudem, ob wir den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Dabei stellen wir auch fest, wo das Kind entwicklungstechnisch und schulisch steht, um es möglichst individuell und optimal fördern zu können. |
28 teilstationäre Plätze