- persönliche Mietrechtsberatung in allen Bezirken, - telefonische Mietrechtsberatung, - viele weitere Serviceleistungen rund ums Wohnen, - Prozesskostenversicherung nach einer dreimonatigen Wartefrist für mietvertragliche Streitfälle, die nicht bereits schwelen, - monatliche Information durch das MieterMagazin, - Mietrechtsinformationen durch unsere Infoblätter und durch das Urteile-Archiv, - Hilfe zur Selbsthilfe in unseren Bezirksgruppen und Mietergemeinschaften.